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''' Der Arbeitnehmer haftet nach § 276 BGB für Schäden bei vorsätzlicher und fahrlässiger Handlung. ''' Jedoch hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzliche Haftungsbegrenzungen für den Arbeitnehmer bei der Ausübung der übertragenen Aufgaben aufgestellt. Diese gelten bei einer Schädigung von Dritten. | |||
Der Arbeitnehmer haftet nach § 276 BGB für Schäden bei vorsätzlicher und fahrlässiger Handlung. Jedoch hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzliche Haftungsbegrenzungen für den Arbeitnehmer bei der Ausübung der übertragenen Aufgaben aufgestellt. Diese gelten bei einer Schädigung von Dritten. | |||
* '''Einfache Fahrlässigkeit''' | * '''Einfache Fahrlässigkeit''' |