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*'''Schadendokumentation'''<br /> | *'''Schadendokumentation'''<br /> | ||
In vielen Fällen geht es um Sachschäden, den beschädigten Gegenstand fotografieren Sie. Beschädigte, unbrauchbare Gegenstände sollten Sie, bis der Schaden abgewickelt ist, wegen einer möglichen Begutachtung, nicht entsorgen. | In vielen Fällen geht es um Sachschäden, den beschädigten Gegenstand fotografieren Sie. Beschädigte, unbrauchbare Gegenstände sollten Sie, bis der Schaden abgewickelt ist, wegen einer möglichen Begutachtung, nicht entsorgen. Ggf. halten Sie auch Zeugenanschriften fest. | ||
* '''Schadenminderungspflicht'''<br /> | * '''Schadenminderungspflicht'''<br /> |