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Hausratversicherung, Kündigung <br /> | Hausratversicherung, Kündigung <br /> | ||
Anlass | '''Anlass Beitragserhöhung,''' | ||
Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)<br /> | Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)<br /> | ||
Vertragsabschluss 01-01-1991 bis 24-06-1994 | |||
Hier muss die Beitragserhöhung mindestens 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausmachen (oder 25 % mehr gegenüber der Erstprämienerhebung ausmachen)<br /> | Hier muss die Beitragserhöhung mindestens 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausmachen (oder 25 % mehr gegenüber der Erstprämienerhebung ausmachen)<br /> | ||
Vertragsabschluss ab 25-06-1994 | |||
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden.<br /> | Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden.<br /> | ||
'''Anlass: Schadenfall''' <br /> | |||
Anlass: Schadenfall | |||
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!<br /> | Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!<br /> | ||
'''Anlass: Risiko fällt weg'''<br /> | |||
Anlass: Risiko fällt weg | |||
Wird der Haushalt, aufgrund des Todesfalles des Vetragsnehmers oder Umzug ins Ausland, aufgelöst, dann ist die sofortige Kündigung möglich. Anteilige Prämien werden zurückerstattet.<br /> | Wird der Haushalt, aufgrund des Todesfalles des Vetragsnehmers oder Umzug ins Ausland, aufgelöst, dann ist die sofortige Kündigung möglich. Anteilige Prämien werden zurückerstattet.<br /> | ||
'''außerordentliche Kündigung'''<br /> | |||
außerordentliche Kündigung | Die ausserordentliche Kündigung kommt in Frage wenn die Versicherungsgesellschaft die Prämien erhöht. Kündigungsfrist:1 Monat.<br /> | ||
Die ausserordentliche Kündigung kommt in Frage wenn die Versicherungsgesellschaft die Prämien erhöht. Kündigungsfrist:1 Monat.<br /> | |||
ordentliche Kündigung | '''ordentliche Kündigung''' <br /> | ||
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.<br /> | Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.<br /> | ||