Pflegeversicherung gesetzliche, private Zusatzversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen

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- der Abschluss des Vertrages muss zu brancheneinheitlichen Bedingungen erfolgen (keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge, keine Leistungsausschlüsse)<br />
- der Abschluss des Vertrages muss zu brancheneinheitlichen Bedingungen erfolgen (keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge, keine Leistungsausschlüsse)<br />
- die Abschlusskosten dürfen max. 2 Monatsbeiträge betragen; die Verwaltungskosten dürfen max. 10 % der Bruttoprämie betragen<br />
- die Abschlusskosten dürfen max. 2 Monatsbeiträge betragen; die Verwaltungskosten dürfen max. 10 % der Bruttoprämie betragen<br />
- das Pflegetagegeld wird geleistet<br />
- das Pflegetagegeld wird geleistet:<br />
 
 
 
* für alle Pflegegrade / Pflegestufen, inkl. Pflegestufe 0 für Demenz
*     für alle Pflegegrade / Pflegestufen, inkl. Pflegestufe 0 für Demenz
*  bei Pflegegrad V bzw. Pflegestufe III in Höhe von mind. 600 €
*  bei Pflegegrad V bzw. Pflegestufe III in Höhe von mind. 600 €
*  die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung darf nicht überstiegen werden
*  die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung darf nicht überstiegen werden
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