D&O, wichtige Klauseln: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 15: Zeile 15:
'''Geheimhaltungsklausel'''
'''Geheimhaltungsklausel'''


XXX
Die Geheimhaltungsklausel beinhaltet die Verpflichtung der versicherten Person (persönliche D&O Police), das Bestehen dieser Police nicht bekanntzumachen. Auf Grund einer gesamtschuldnerische Haftung ist die versicherte Person die erste Adresse für den Anspruchssteller, hier ist die Deckung gegeben, um die Liqudität muss sich dann der Anspruchsteller dann


Schlagwort: Ausschlüsse, vorsätzliche Pflichtverletzung, Straftaten<br />
Schlagwort: Ausschlüsse, vorsätzliche Pflichtverletzung, Straftaten<br />


[[Category:D&O]][[Category:BIM]]
[[Category:D&O]][[Category:BIM]]
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü