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* '''Geheimhaltungsklausel''' | * '''Geheimhaltungsklausel''' | ||
Die Geheimhaltungsklausel beinhaltet die Verpflichtung der versicherten Person ( | Die Geheimhaltungsklausel beinhaltet die Verpflichtung der versicherten Person (bei der persönlichen D&O Police), das Bestehen dieser Police nicht bekanntzumachen. Auf Grund einer gesamtschuldnerische Haftung ist die versicherte Person die erste Adresse für den Anspruchssteller, hier ist die Deckung gegeben, um die Liqudität muss sich dann der Anspruchsteller dann wenig Sorgen machen. Die Geheimhaltung zählt hier zu den Obliegenheiten. | ||