D&O, wichtige Klauseln: Unterschied zwischen den Versionen

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Hierbei  handelt es sich um Haftpflichtansprüche, sogenannte Mischfälle, die gegen  
Hierbei  handelt es sich um Haftpflichtansprüche, sogenannte Mischfälle, die gegen  


- versicherte Personen wie nicht versicherte Personen oder,
- versicherte Personen wie nicht versicherte Personen oder,<br />
- versicherte Personen wie gegen den VN oder eine Tochtergesellschaft,
- versicherte Personen wie gegen den VN oder eine Tochtergesellschaft,<br />
- versicherte wie nicht versicherte Sachverhalte,
- versicherte wie nicht versicherte Sachverhalte,<br />


geltend gemacht werden. Der Anteil der entstandenen (Abwehr)-Kosten bzw. der Vermögensschäden gilt im Rahmen der D&O Managerhaftpflicht nach der Haftungsquote mitversichert.
geltend gemacht werden. Der Anteil der entstandenen (Abwehr)-Kosten bzw. der Vermögensschäden gilt im Rahmen der D&O Managerhaftpflicht nach der Haftungsquote mitversichert.
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