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'''Beim Umzug in eine neue Wohnung überträgt sich der Versicherungsschutz der Hausratversicherung grundsätzlich auf die neue Wohnung'''. Jedoch besteht der Versicherungsschutz nur für einen begrenzten Zeitraum, meist bis zu 2 Monate ab dem Wohnungswechseltermin. Dieser wird von den Versicherungsgesellschaften als Zeitpunkt festgelegt, in dem sich die versicherten Gegenstände erstmals dauerhaft in der neuen Wohnung befinden. | '''Beim Umzug in eine neue Wohnung überträgt sich der Versicherungsschutz der Hausratversicherung grundsätzlich auf die neue Wohnung'''. Jedoch besteht der Versicherungsschutz nur für einen begrenzten Zeitraum, meist bis zu 2 Monate ab dem Wohnungswechseltermin. Dieser wird von den Versicherungsgesellschaften als Zeitpunkt festgelegt, in dem sich die versicherten Gegenstände erstmals dauerhaft in der neuen Wohnung befinden.<br /> | ||
'''Um den Versicherungsschutz für beide Wohnung zu gewährleisten, müssen jedoch einige Pflichten vom Versicherungsnehmer beachtet werden:<br /> | |||
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- Das Versicherungsunternehmen muss spätestens zum Einzugstermin über den Umzug informiert werden.<br /> | - Das Versicherungsunternehmen muss spätestens zum Einzugstermin über den Umzug informiert werden.<br /> |