Hausratversicherung, Auslandsaufenthalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „ Halten Sie sich länger als 60 Tage im Ausland auf benachrichtigen Sie den Versicherer (Obliegenheit). Unter Umständen wird dann ein Beitragsaufschlag erford…“
(Die Seite wurde neu angelegt: „ Halten Sie sich länger als 60 Tage im Ausland auf benachrichtigen Sie den Versicherer (Obliegenheit). Unter Umständen wird dann ein Beitragsaufschlag erford…“)
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