Hausratversicherung, Auslandsaufenthalt: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:


Halten Sie sich länger als 60 Tage im Ausland auf benachrichtigen Sie den Versicherer (Obliegenheit). Unter Umständen wird dann ein Beitragsaufschlag erforderlich.
Halten Sie sich länger als 60 Tage im Ausland auf, benachrichtigen Sie den Versicherer (Obliegenheit). Unter Umständen wird dann ein Beitragsaufschlag erforderlich.


im Winter zusätzlich Ihre Räume ausreichend zu heizen und wasserführende Leitungen entleeren. Der Versicherer kann ansonsten die Leistungspflicht verneinen.
⚠️ Achten Sie darauf auch Im Winter Ihre Wohnung ausreichend zu beheizen. Wasserführende Leitungen gehören entleert. Der Versicherer kann ansonsten die Leistungspflicht verneinen.




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü