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Unternehmer und juristische Personen die umsatzsteuerpflichtig und in Europa ländergübergreifend tätig sind, werden mit der Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-IdNr) gekennzeichnet. | Unternehmer und juristische Personen die umsatzsteuerpflichtig und in Europa ländergübergreifend tätig sind, werden mit der Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gekennzeichnet. | ||
Die USt-IdNr. wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt. Grundlage ist das Umsatzsteuergesetz (UStG) § 27. | |||