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Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden psychische Beeinträchtigungen von Arbeitnehmern aufgrund der Verletzung von Vorschriften des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Vermögensschäden eingeordnet. | Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden psychische Beeinträchtigungen von Arbeitnehmern aufgrund der Verletzung von Vorschriften des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Vermögensschäden eingeordnet. | ||
'''Beispielklausel der erweiterten Vermögensschadendeckung''' | '''Beispielklausel der erweiterten Vermögensschadendeckung''' |