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Wird die versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung, '''aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht''', für einen eingetretenen Vermögensschaden haftpflichtig, so deckt der Versicherer diesen Schadenfall. Dies gilt für die '''Innenhaftung''' (gegenüber dem eigenen Unternehmen) wie auch für die '''Aussenhaftung''' (Kunden, Mandanten usw.).<br /> | Wird die versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung, '''aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht''', für einen eingetretenen Vermögensschaden haftpflichtig, so deckt der Versicherer diesen Schadenfall. Dies gilt für die '''Innenhaftung''' (gegenüber dem eigenen Unternehmen) wie auch für die '''Aussenhaftung''' (Kunden, Mandanten usw.).<br /> | ||
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👁 Siehe auch: [[D&O, Innenhaftung und Schadenbeispiele]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[D&O, Innenhaftung und Schadenbeispiele]]<br /> | ||
👁 Siehe auch: [[D&O, Aussenhaftung und Schadenbeispiele]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[D&O, Aussenhaftung und Schadenbeispiele]]<br /> | ||
Schlagwort: Pflichtverletzung, Innenhaftung, Aussenhaftung | |||
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