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- Das Verzeichnis muss Detailinformationen, wie Versicherungswert, Anschaffungszeitpunkt .. enthalten<br /> | - Das Verzeichnis muss Detailinformationen, wie Versicherungswert, Anschaffungszeitpunkt .. enthalten<br /> | ||
- Entwendete Scheckkarten, Sparbücher und dergleichen sind sperren zu lassen<br /> | - Entwendete Scheckkarten, Sparbücher und dergleichen sind sperren zu lassen<br /> | ||
* '''Schadenminderungspflicht'''<br /> | * '''Schadenminderungspflicht'''<br /> | ||
Der Versicherungsnehmer hat so zu handeln, dass ein eingetretener Schaden nicht größer wird, d.h. er ist verpflichtet zur Schadenminderung beizutragen. Der VN hat die Weisungen des Versicherers zur Vermeidung von Folgeschäden zu befolgen. Liegt eine grob fahrlässige Verhaltensweise des VN bei den Abwendungs- und Minderungspflichten vor, ist der Versicherer berechtigt nur eine Teilentschädigung zu leisten.<br /> | Der Versicherungsnehmer hat so zu handeln, dass ein eingetretener Schaden nicht größer wird, d.h. er ist verpflichtet zur Schadenminderung beizutragen. Der VN hat die Weisungen des Versicherers zur Vermeidung von Folgeschäden zu befolgen. Liegt eine grob fahrlässige Verhaltensweise des VN bei den Abwendungs- und Minderungspflichten vor, ist der Versicherer berechtigt nur eine Teilentschädigung zu leisten.<br /> | ||
Die gesetzliche Regelung findet sich in [https://dejure.org/gesetze/VVG/28.html § 28 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).]<br /> | |||