45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Bei der Kfz-Versicherung kann der Versicherungsnehmer durch den Rabattschutz vor einer Rückstufung im Schadensfall geschützt werden'''. | '''Bei der Kfz-Versicherung kann der Versicherungsnehmer durch den Rabattschutz vor einer Rückstufung im Schadensfall geschützt werden'''. <br /> | ||
Je nach Kfz-Versicherungsgesellschaft und Tarifvariante sind mehrere Schadensfälle eines Jahres sogar rückstufungsfrei und somit nicht für eine Beitragserhöhung ausschlaggebend. Im darauf folgenden Jahr nach dem Schaden steigt die Schadenfreiheitsklasse gemäß den Versicherungsbedingungen weiter an. Werden jedoch verhältnismäßig viele Schadensfälle verursacht, so besteht für das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit den Kfz-Versicherungsvertrag zu kündigen. | Je nach Kfz-Versicherungsgesellschaft und Tarifvariante sind mehrere Schadensfälle eines Jahres sogar rückstufungsfrei und somit nicht für eine Beitragserhöhung ausschlaggebend. Im darauf folgenden Jahr nach dem Schaden steigt die Schadenfreiheitsklasse gemäß den Versicherungsbedingungen weiter an. Werden jedoch verhältnismäßig viele Schadensfälle verursacht, so besteht für das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit den Kfz-Versicherungsvertrag zu kündigen. | ||