Hausratversicherung, Scheidung: Unterschied zwischen den Versionen

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Hausratversicherung, Scheidung<br />


'''Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Wohnung aus''', so gilt die künftige Wohnung als Versicherungsort wie auch die ehemalige Ehewohnung. Achtung: dies gilt nur bis zu einer Anpassung/Veränderung des Versicherungsvertrages - längstens jedoch nur drei Monate nach der nächsten, auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.<br />
'''Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Wohnung aus''', so gilt die künftige Wohnung als Versicherungsort wie auch die ehemalige Ehewohnung. Achtung: dies gilt nur bis zu einer Anpassung/Veränderung des Versicherungsvertrages - längstens jedoch nur drei Monate nach der nächsten, auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.<br />
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Schlagwort: Hausratversicherung, Scheidung
Schlagwort: Hausratversicherung, Scheidung<br />


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