Vandalismusschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
55 Bytes hinzugefügt ,  09:12, 18. Jun. 2017
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:
Einige Beispiele: <br />
Einige Beispiele: <br />


Kfz Versicherung: zerkratze Autos, eingeschlagene Autoscheiben, zerstochene Reifen - im Rahmen der Vollkasko mitversichert
- '''Kfz Versicherung''': zerkratze Autos, eingeschlagene Autoscheiben, zerstochene Reifen - im Rahmen der Vollkasko mitversichert<br />
Hausratversicherung: verwüstete Wohnung, eingeschlagene Glasscheiben, aufgeschlitzte Möbelstücke, - i.d.R. mitversichert
- ''Hausratversicherung'': verwüstete Wohnung, eingeschlagene Glasscheiben, aufgeschlitzte Möbelstücke, - i.d.R. mitversichert<br />
Gebäudeversicherung: Graffiti - i.d.R. Nicht mitversichert aber gegen Aufpreis versicherbar
- '''Gebäudeversicherung''': Graffiti - i.d.R. Nicht mitversichert aber gegen Aufpreis versicherbar<br />
Geschäfts-/Firmen Inhalts-/Inventarversicherung: i.d.R. mitversichert
- '''Geschäfts-/Firmen Inhalts-/Inventarversicherung''': i.d.R. mitversichert<br />
 


Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.
Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü