Modellhalterhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Modellhalterhaftpflichtversicherung findet ihre Regelung in der Lufthaftpflichtversicherung gem. § 1 Luftverkehrsgesetz.
'''Zu den Luftfahrzeugen gehören:'''
* Flugzeuge
* Drehflügler
* Luftschiffe
* Segelflugzeuge
* Motorsegler
* Frei- und Fesselballone
* Rettungsfallschirme
* Flugmodelle
* Luftsportgeräte
* Raumfahrzeuge
* Raketen
* Sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern diese in Höhen von mehr als 30  Meter über Grund oder Wasser betrieben werden können
* ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge solange sich diese im Luftraum befinden.
'''Versicherbare Modellsportgeräte'''
In der Modellhalterhaftpflichtversicherung wird Versicherungsschutz gewährt für die nachfolgenden Modellsportgeräte:
* Flugmodelle bis zu einem Abfluggewicht von 150 kg
* Schiffsmodelle
* Automodelle
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