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* umgehend den eigenen Kfz-Versicherer informieren | * umgehend den eigenen Kfz-Versicherer informieren | ||
'''Meldefrist des Verkehrsunfalls bei der Kfz-Versicherung''' | |||
Eine Meldefrist nach dem Verkehrsunfall besteht im Rahmen des Straßenverkehrsrechts nicht. Jedoch verjähren die Ansprüche des Geschädigten an den Kfz-Versicherers des Schädigers nach drei Jahren zum Jahresende nach dem Unfalltag. | |||
Schlagwort: Schaden melden, | Schlagwort: Schaden melden, |