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'''Ausschlüsse vom Versicherungsschutz'''<br /> | |||
- der Schadenort liegt in der Nähe des Wohnorts - im Regelfall 50 km Luftlinie<br /> | |||
- das versicherte Fahrzeug kann aus eigener Kraft zur nächsten Werkstatt bewegt werden<br /> | |||
- der Fahrzeugschlüssel wurde im Innern des Fahrzeuges vergessen<br /> | |||
- das Tüschloss ist aufgrund der Wetterbedingungen eingefroren<br /> | |||
- der Versicherungsschutz ist nicht weltweit gültig<br /> | |||