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Als Deckungssumme wird der Wert bezeichnet, der im Schadensfall maximal von der Versicherungsgesellschaft an den Geschädigten ausbezahlt wird. Je nach Versicherungssparte sind die Deckungssummen unterschiedlich hoch. <br /> | Als Deckungssumme wird der Wert bezeichnet, der im Schadensfall maximal von der Versicherungsgesellschaft an den Geschädigten ausbezahlt wird. Je nach Versicherungssparte sind die Deckungssummen unterschiedlich hoch. <br /> | ||
'''Gesetzlich vorgeschriebene Mindestsummen'''<br /> | * '''Gesetzlich vorgeschriebene Mindestsummen'''<br /> | ||
In der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die gesetzliche '''Mindestdeckungssumme bei Personenschäden 2,5 Mio. Euro.''' Werden mehrere Personen geschädigt greift die Maximierung, somit stehen maximal 7,5 Mio. Euro für alle geschädigten Personen zur Verfügung. | In der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die gesetzliche '''Mindestdeckungssumme bei Personenschäden 2,5 Mio. Euro.''' Werden mehrere Personen geschädigt greift die Maximierung, somit stehen maximal 7,5 Mio. Euro für alle geschädigten Personen zur Verfügung. | ||
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'''Ein höherer Deckungsumfang ist frei vereinbar'''<br /> | * '''Ein höherer Deckungsumfang ist frei vereinbar'''<br /> | ||
Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarifvariante sind mittlerweile höhere Deckungssummen üblich. So sind Deckungssummen von '''50 oder 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal mittlerweile üblich.''' Die maximale Regulierung bei Personenschäden ist auch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Oftmals werden 8 Mio. Euro oder 15 Mio. Euro je Geschädigten in Ansatz gebracht. | Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarifvariante sind mittlerweile höhere Deckungssummen üblich. So sind Deckungssummen von '''50 oder 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal mittlerweile üblich.''' Die maximale Regulierung bei Personenschäden ist auch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Oftmals werden 8 Mio. Euro oder 15 Mio. Euro je Geschädigten in Ansatz gebracht. |