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'''Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter''' | '''Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter''' | ||
'''Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung''' | '''Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung''' | ||
Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der '''Stallbesitzer''' für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden. | Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der '''Stallbesitzer''' für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden. | ||
'''Reitlehrerhaftpflichtversicherung''' | '''Reitlehrerhaftpflichtversicherung''' | ||
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Die Haftung regelt § 823 BGB für den '''freiberuflichen Reitlehrer''', dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind. | Die Haftung regelt § 823 BGB für den '''freiberuflichen Reitlehrer''', dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind. | ||
Der ''' | Der '''angestellte Reitlehrer''' ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt. | ||
'''Schulpferdehaftpflichtversicherung''' | '''Schulpferdehaftpflichtversicherung''' | ||
Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind '''Reitschüler''' über den Betreiber mitversichert. | Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind '''Reitschüler''' über den Betreiber mitversichert. | ||
'''Fremdreiter / Gastreiter''' | '''Fremdreiter / Gastreiter''' | ||
Als '''Fremdreiter / Gastreiter''' werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen. | Als '''Fremdreiter / Gastreiter''' werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen. |