Tierhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* finanzielle Wiedergutmachung der berechtigten Schadensersatzforderungen
* finanzielle Wiedergutmachung der berechtigten Schadensersatzforderungen
* Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen
* Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen
'''Gesetzliche Grundlage der Tierhaftpflichtversicherung'''
Die Gesetzliche Grundlage zur Haftung des Tierhalters findet sich in § 833 BGB wieder. (Haftung des Tierhalters) Für jeden Halter eines Tieres ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung zu empfehlen.  Denn die Haftung des Tierhalters ist lt. Gesetz in unbegrenzter Höhe gegeben und bezieht sich auf Schäden, die durch die Haltung des Tieres entstanden sind.
Der Versicherungsschutz der Tierhalterhaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personenschäden und Sachschäden an Dritten. Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf die vereinbarten Versicherungssummen in der Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die Abwicklung der finanziellen Forderungen des Geschädigten bei berechtigten Schadensersatzforderungen und die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen sind Bestandteil des Versicherungsschutzes.
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