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* die jährliche Fahrleistung ist beschränkt | * die jährliche Fahrleistung ist beschränkt | ||
* das Erstfahrzeug ist mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft | * das Erstfahrzeug ist mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft | ||
* das Erstfahrzeug war in den letzten 12 Monaten unfallfrei | |||
Die genauen Konditionen zur Kfz Versicherung für den Zweitwagen sollten mit dem Kfz-Versicherer geklärt werden. Denn der Schadenfreiheitsrabatt steigt auch beim Zweitwagen kontinuierlich an und mindert dadurch den Beitragsaufwand. | Die genauen Konditionen zur Kfz Versicherung für den Zweitwagen sollten mit dem Kfz-Versicherer geklärt werden. Denn der Schadenfreiheitsrabatt steigt auch beim Zweitwagen kontinuierlich an und mindert dadurch den Beitragsaufwand. | ||
Wird mit dem Zweitwagen oder Erstwagen ein Unfall verursacht, so bleibt der Schadenfreiheitsrabatt des anderen Fahrzeuges unberührt. Denn die beiden Kfz-Versicherungsverträge werden jeweils für sich selbst betrachtet. | Wird mit dem Zweitwagen oder Erstwagen ein Unfall verursacht, so bleibt der Schadenfreiheitsrabatt des anderen Fahrzeuges unberührt. Denn die beiden Kfz-Versicherungsverträge werden jeweils für sich selbst betrachtet. |