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Die Übertragung des SFR (Schadenfreiheitsrabatt) in der Kfz Versicherung ist an Voraussetzungen geknüpft. Die Übertragung ist immer auf die nachfolgenden Personen möglich: | Die Übertragung des SFR (Schadenfreiheitsrabatt) in der Kfz Versicherung ist an Voraussetzungen geknüpft. Die Übertragung ist immer auf die nachfolgenden Personen möglich: | ||
- Ehepartner<br /> | - Ehepartner,<br /> | ||
- eigene Kinder<br /> | - eigene Kinder,<br /> | ||
- Eltern<br /> | - Eltern.<br /> | ||
Bei einigen Kfz-Versicherern ist der SFR-Übertrag auch auf die nachfolgenden Personen möglich: | Bei einigen Kfz-Versicherern ist der SFR-Übertrag auch auf die nachfolgenden Personen möglich: | ||
- Lebensgefährte<br /> | - Lebensgefährte,<br /> | ||
- nicht leibliche Kinder<br /> | - nicht leibliche Kinder,<br /> | ||
- Enkel<br /> | - Enkel.<br /> | ||
Grundsätzlich kann der SFR-Empfänger nur soviel SFR empfangen, wie dieser selbst hätte erreichen können, seit der SFR-Empfänger den Führerschein besitzt. Z.B. hat der SFR-Empfänger den Führerschein seit 2 Jahren, so werden höchstens diese übernommen und in den Schadenfreiheitsrabatt für zwei Jahre eingestuft. Wird ein höherer SFR übertragen, so verfällt der überschüssige Rabatt unwiderruflich. | Grundsätzlich kann der SFR-Empfänger nur soviel SFR empfangen, wie dieser selbst hätte erreichen können, seit der SFR-Empfänger den Führerschein besitzt. Z.B. hat der SFR-Empfänger den Führerschein seit 2 Jahren, so werden höchstens diese übernommen und in den Schadenfreiheitsrabatt für zwei Jahre eingestuft. Wird ein höherer SFR übertragen, so verfällt der überschüssige Rabatt unwiderruflich. |