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Die genauen Konditionen zur Kfz Versicherung für den Zweitwagen sollten mit dem Kfz-Versicherer geklärt werden. Denn der Schadenfreiheitsrabatt steigt auch beim Zweitwagen kontinuierlich an und mindert dadurch den Beitragsaufwand. | Die genauen Konditionen zur Kfz Versicherung für den Zweitwagen sollten mit dem Kfz-Versicherer geklärt werden. Denn der Schadenfreiheitsrabatt steigt auch beim Zweitwagen kontinuierlich an und mindert dadurch den Beitragsaufwand. | ||
Wird mit dem Zweitwagen oder Erstwagen ein Unfall verursacht, so bleibt der Schadenfreiheitsrabatt des anderen Fahrzeuges unberührt. Denn die beiden Kfz-Versicherungsverträge werden jeweils für sich selbst betrachtet. | Wird mit dem Zweitwagen oder Erstwagen ein Unfall verursacht, so bleibt der Schadenfreiheitsrabatt des anderen Fahrzeuges unberührt. Denn die beiden Kfz-Versicherungsverträge werden jeweils für sich selbst betrachtet. | ||
Die Zweitwagenversicherung oder auch Zweitwagenregelung genannt ist eine Sondereinstufung gem. Versicherungsbedingungen. Diese Sondereinstufung ist möglich, wenn eine weiteres Fahrzeug auf den Versicherungsnehmer oder dessen Partner angemeldet und neu versichert wird. | |||
'''Voraussetzungen''' | |||
* Das Erstfahrzeug muss besser als in SFR 0 eingestuft sein, es darf keine Einstufung in eine Schadenklasse vorliegen | |||
* der Kfz-Versicherungsvertrag darf aufgrund eines Schadens nicht in eine Schadenklasse zurückgestuft werden müssen | |||
* die Fahrerlaubnis muss mindestens 1 Jahr bestehen, wenn das Fahrzeug auf den Partner angemeldet wird | |||
'''Zweitwageneinstufung von der Erstwageneinstufung abhängig''' | |||
Bei einigen Versicherungsgesellschaften wird eine höhere SF-Klasseneinstufung für den Zweitwagen gewährt, vorausgesetzt, der Erstwagen ist in einer höheren SF-Klasse als 2 eingestuft. | |||
Beispiele für Erstwagen- bzw. Zweitwageneinstufungen | |||
{| class="wikitable" | |||
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! Erstfahrzeug !! Zweitfahrzeug | |||
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| SF 4 bis SF 6 || SF 3 | |||
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| SF 7 bis SF 10 || SF 4 | |||
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| SF 11 bis SF 18 || SF 5 | |||
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| usw. || usw. | |||
|} |