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Die Versicherungssteuer zählt grundsätzlich zu den sog. '''Verkehrssteuern.''' Diese wird bei der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr und Rechtsverkehr erhoben. D.h. die Versicherungssteuer ist begründet aufgrund eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäftes und wird anstelle der Mehrwertsteuer fällig. | Die Versicherungssteuer zählt grundsätzlich zu den sog. '''Verkehrssteuern.''' Diese wird bei der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr und Rechtsverkehr erhoben. D.h. die Versicherungssteuer ist begründet aufgrund eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäftes und wird anstelle der Mehrwertsteuer fällig. | ||
''' | '''Die nachfolgenden privaten Versicherungen unterliegen keiner Versicherungssteuer'''<br /> | ||
Die nachfolgenden privaten Versicherungen unterliegen keiner Versicherungssteuer<br /> | |||
- private Krankenversicherung<br /> | - private Krankenversicherung<br /> |