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Ein vom Versicherer in Form von Bürgschaften gegebenes Versprechen, für bestimmte – gegenwärtige oder zukünftige – Verpflichtungen des Schuldners (Versicherungsnemers) im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einzustehen. Kautionsversicherungen sind für diverse Bereiche und in unterschiedlichen Formen zu erhalten. | |||
Die gängigsten Bürgschaftsversicherungen sind: | |||
- zur Bauhandwerkersicherung - BGB § 648a | |||
- Bürgschaft für Mängelansprüche | |||
- Vertragserfüllungsbürgschaften | |||
- Anzahlungsbürgschaften | |||
- Bürgschaften zur Absicherung von z. B. Warenlieferungen | |||
- Mitarbeiterbeteiligungen | |||
- Bürgschaften nach Bundesimmissionsschutzgesetz | |||
- Mietkaution für- Privat und Gewerbeobjekte | |||
- IATA-Bürgschaften | |||
- Prozessbürgschaften | |||
- Zollbürgschaften |