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Wird ein Schaden durch den Versicherungsnehmer nicht verhindert, trotz besserem Wissen, so liegt auch grobe Fahrlässigkeit vor. Im Zweifelsfall muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls keine grobe Fahrlässigkeit vorlag. | Wird ein Schaden durch den Versicherungsnehmer nicht verhindert, trotz besserem Wissen, so liegt auch grobe Fahrlässigkeit vor. Im Zweifelsfall muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls keine grobe Fahrlässigkeit vorlag. | ||
Grobe Fahrlässigkeit kann mittlerweile bei vielen Hausratversicherungen in den Versicherungsschutz aufgenommen und versichert werden. Dies ist bei einigen Versicherern zu 100 & der vereinbarten Versicherungssumme Möglich. | ⚠️ Grobe Fahrlässigkeit kann mittlerweile bei vielen Hausratversicherungen in den Versicherungsschutz aufgenommen und versichert werden. Dies ist bei einigen Versicherern zu 100 & der vereinbarten Versicherungssumme Möglich. | ||
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