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In der Kfz-Teilkaskoversicherung bzw. Kfz-Vollkaskoversicherung ist das Kfz-Zubehör versichert. Je nach Versicherungsgesellschaft wird jedoch unterschieden, welche Art von Kfz-Zubehör im Versicherungsschutz beinhaltet ist. | |||
* Kfz-Zubehör, das fest mit dem Auto verbunden ist | |||
* Kfz-Zubehör, das fest eingebaut ist | |||
* Kfz-Zubehör, das im Auto unter Verschluss gehalten wird | |||
In der Teileliste der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung der jeweiligen Kfz-Versicherungsgesellschaft ist aufgeführt, welches Kfz-Zubehör unter den Versicherungsschutz fallen. | |||
'''Im Regelfall handelt es sich um das nachfolgende Kfz-Zubehör:''' | |||
* Multifunktionsgeräte, wie z.B. Radio-, Navigations-, Audio- und Videosysteme | |||
* Lautsprecher bzw. Lautsprechersysteme | |||
* Verstärker oder ähnliche Geräte, die zur Lauterhöhung dienen | |||
* Veränderungen (Tuning) an Motor und Fahrwerk, das zugelassen ist | |||
In der Kaskoversicherung wird die Beschädigung oder der Verlust des versicherten Kfz-Zubehörs zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Der Erstattungsbetrag ist meist auf 1.000 Euro begrenzt sein, je nach Versicherer kann dieser auch höher sein. | |||
'''Gegen einen Beitragszuschlag ist spezielles Kfz-Zubehör mitversicherbar. Wie z.B:''' | |||
* Reklame | |||
* Spezialaufbauten | |||
* Hydraulische Ladeboardwand | |||
* Panzerglas | |||
'''Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z.B:''' | |||
* Kühltaschen, Kühlboxen | |||
* nicht fest eingebaute Campingausrüstung | |||
* nicht serienmäßige Werkzeuge und Ersatzteile | |||
* Mobiltelefone | |||
* Laptops | |||
* nicht fest eingebaute Navigationssysteme |