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Diese Obliegenheiten sind zu erfüllen und nach § 14 ,1 AHB schriftlich dem Versicherer anzuzeigen:<br /> | Diese Obliegenheiten sind zu erfüllen und nach § 14 ,1 AHB schriftlich dem Versicherer anzuzeigen:<br /> | ||
- der Versicherungsfall,<br /> | |||
- der Versicherungsfall,<br /> | |||
- die Geltendmachung des Anspruchs durch den Geschädigten,<br /> | - die Geltendmachung des Anspruchs durch den Geschädigten,<br /> | ||
- die gerichtliche Geltendmachung,<br /> | - die gerichtliche Geltendmachung,<br /> |