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- Auslagen von Zeugen<br /> | - Auslagen von Zeugen<br /> | ||
- Auslagen von Sachverständigen<br /> | - Auslagen von Sachverständigen<br /> | ||
Das Gericht kann bis zu 4 Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung prüfen, ob sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben und die verauslagte Prozesskostenhilfe zurück verlangen.<br /> | Das Gericht kann bis zu 4 Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung prüfen, ob sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben und die verauslagte Prozesskostenhilfe zurück verlangen.<br /> |