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Die Prozesskostenhilfe (PKH) kann für ein gerichtliches Verfahren gewährt werden. | '''Die Prozesskostenhilfe (PKH) kann für ein gerichtliches Verfahren gewährt werden. | ||
Die Prozesskostenhilfe ist eine gesetzlich geregelte Einrichtung der Sozialhilfe und dient der Verwirklichung von Rechtsschutzgleichheit. Bei gerichtlichen Verfahren, die nach dem FamFG geführt werden, wird die Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet. | Die Prozesskostenhilfe ist eine gesetzlich geregelte Einrichtung der Sozialhilfe und dient der Verwirklichung von Rechtsschutzgleichheit.''' Bei gerichtlichen Verfahren, die nach dem FamFG geführt werden, wird die Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet. | ||
Bei Verfahren, die im aussergerichtlichen Bereich geklärt werden, kann nur eine Beratungshilfe gewährt werden. Geregelt im BerHG (Beratungshilfegesetz), nicht jedoch in den Bundesländern Hamburg und Bremen.<br /> | Bei Verfahren, die im aussergerichtlichen Bereich geklärt werden, kann nur eine Beratungshilfe gewährt werden. Geregelt im BerHG (Beratungshilfegesetz), nicht jedoch in den Bundesländern Hamburg und Bremen.<br /> | ||