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* '''Ein Telekommunikationsanbieter entdeckt bei einem Routinevorgang eine kritische Sicherheitslücke im Abrechnungs- und Lastschriftprozess'''. Der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgt die gesetzliche vorgeschriebene Meldung und die verpflichtende Benachrichtigung der Kunden gem. BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) erfolgt. Der Schaden beläuft sich auf rund 1,3 Mio. Euro und setzt sich aus den nachfolgenden Punkten zusammen: | * '''Ein Telekommunikationsanbieter entdeckt bei einem Routinevorgang eine kritische Sicherheitslücke im Abrechnungs- und Lastschriftprozess'''. Der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgt die gesetzliche vorgeschriebene Meldung und die verpflichtende Benachrichtigung der Kunden gem. BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) erfolgt. Der Schaden beläuft sich auf rund 1,3 Mio. Euro und setzt sich aus den nachfolgenden Punkten zusammen: Kosten für die Benachrichtigung der Kunden, Ermittlungskosten und Nachforschungskosten, Ertragseinbußen durch den Anstieg an Kundenkündigungen.<br /> | ||
Kosten für die Benachrichtigung der Kunden, Ermittlungskosten und Nachforschungskosten, Ertragseinbußen durch den Anstieg an Kundenkündigungen.<br /> | |||