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Der gleitende Neuwertfaktor findet bei der Berechnung des Beitrages zur Geäudeversicherung Anwendung. Auf Basis des fiktiven Bauwertes von 1914 wird der Wert der Immobilie eingeschätzt. Die Beitragshöhe zur Gebäudeversicherung wird anhand des gleitenden Neuwertfaktors kalkuliert. | Der gleitende Neuwertfaktor findet bei der Berechnung des Beitrages zur Geäudeversicherung Anwendung. Auf Basis des fiktiven Bauwertes von 1914 wird der Wert der Immobilie eingeschätzt. Die Beitragshöhe zur Gebäudeversicherung wird anhand des gleitenden Neuwertfaktors kalkuliert. | ||
Mit dieser Berechnungsmethode wird sichergestellt, dass die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit berücksichtigt wird und somit keine Unterversicherung entsteht. | |||
Der gleitende Neuwertfaktor wird vom GDV berechnet und basiert auf den nachfolgenden Indices des statistischen Bundesamtes: | |||
* Baupreisindex, 80 % des Wertes und | |||
* Tariflohnindex, 20 % des Wertes werden zur Berechnung verwendet. | |||
Beim gleitenden Neuwertfaktor handelt es sich um eine Empfehlung des GDV an die angeschlossenen Mitgliedsunternehmen, die sich wiederum nicht daran halten müssen. Zu Abweichungen kann es also kommen. Anstelle von „gleitender Neuwertfaktor“ werden auch die Begriffe „Prämienfaktor“ oder „Anpassungsfaktor“ verwendet. | |||
'''Hinweis:''' | |||
Der ausgewiesene Versicherungswert eines Gebäudes spiegelt nicht den Marktwert des existierenden Gebäudes wieder. Der Versicherungswert gibt den Wert wieder, der benötigt wird, um das Gebäude wieder aufbauen zu können. | |||
'''Beispiel: Versicherungswert vs. Verkehrswert''' | |||
Ein Einfamilienhaus, über 40 Jahre alt und schlechte Lage, wird für 150.000 Euro verkauft. Im Versicherungsschein ist eine Versicherungssumme von 290.000 Euro ausgewiesen. Unter Berücksichtigung des gleitenden Neuwertfaktors würde der Wiederaufbau, z.B. nach einem Totalschaden aufgrund eines Brandes, 290.000 Euro kosten. Somit wäre es nicht korrekt die Versicherungssumme auf den Marktwert zu verringern, da die Wiederaufbaukosten über dem Marktwert bzw. Verkehrswert liegen. | |||
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