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'''Meldung an den Kfz-Versicherer''' | |||
Nimmt der Jugendliche am begleitenden Fahren mit 17 teil, so muss der Kfz-Versicherer darüber informiert werden. Bei einigen Kfz-Versicherern ist die Vorlage der Prüfungsbescheinigung des Jugendlichen einzureichen. | |||
Hintergrund hierfür ist, dass bei vielen Versicherungsverträgen ein Mindestalter zum Führen eines entsprechenden Fahrzeuges genannt ist. Ereignet sich ein Schadensfall kann es zu erheblichen Differenzen mit dem Kfz-Versicherer kommen, wenn das versicherte Fahrzeug von einer Person gefahren wurde, die nicht das erforderliche Mindestalter hat oder namentlich nicht genannt ist. | |||
'''Beitragsunterschiede zum Normaltarif''' | |||
Bei vielen Kfz-Versicherern wird für das begleitete Fahren kein Beitragszuschlag erhoben. Oftmals wird später bei der Umstellung auf Alleinfahren ein Beitragsnachlass gewährt, vorausgesetzt ein eigenes Fahrzeug wird beim gleichen Kfz-Versicherer versichert. |