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'''Schäden die unter | '''Schäden die unter 750 € liegen werden als Bagatellschäden bezeichnet.''' | ||
Gutachterkosten sind bei Bagatellschäden nicht versichert und werden demnach vom Versicherer auch nicht gezahlt. | Gutachterkosten sind bei Bagatellschäden nicht versichert und werden demnach vom Versicherer auch nicht gezahlt. | ||
Bagatellschäden sind Lackkratzer, kleine Dellen und Schrammen. Urteil: BGH VI ZR 365/03, 30. 11.2004. | Bagatellschäden sind Lackkratzer, kleine Dellen und Schrammen. Urteil: BGH VI ZR 365/03, 30. 11.2004. |