Kfz Versicherung, Krawallschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „ Krawalle und Tumulte sorgen immer wieder für erheblichen Sachschaden, oftmals sind hier die Autos im besonderen betroffen. Die Verursacher werden nur selten…“)
 
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- Besteht lediglich eine '''Kfz Haftpflichtversicherung''' wird keine Entschädigung gezahlt.
- Besteht lediglich eine '''Kfz Haftpflichtversicherung''' wird keine Entschädigung gezahlt.


- Besteht eine '''Teilkaskoversicherung''' werden für Schäden durch Feuer, Böller und zerstörte Autofenster Leistungen erbracht.
- Besteht eine '''Teilkaskoversicherung''' werden Schäden durch Feuer, Böller und zerstörte Autofenster gezahlt.


- Besteht eine '''Vollkaskoversicherung''' werden auch Vandalismusschäden durch den Versicherer beglichen.
- Besteht eine '''Vollkaskoversicherung''' werden auch Vandalismusschäden durch den Versicherer beglichen.

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