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Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat 42 ordentliche und sieben außerordentliche Mitglieder. Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten und die Postbeamtenkrankenkasse sind verbundene Einrichtungen des PKV-Verbandes. Seine Mitgliedsunternehmen decken nahezu den kompletten privaten Krankenvoll- und Zusatzversicherungsmarkt in Deutschland ab. | Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat 42 ordentliche und sieben außerordentliche Mitglieder. Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten und die Postbeamtenkrankenkasse sind verbundene Einrichtungen des PKV-Verbandes. Seine Mitgliedsunternehmen decken nahezu den kompletten privaten Krankenvoll- und Zusatzversicherungsmarkt in Deutschland ab. | ||
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Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Verband ist der Geschäftsbetrieb in Deutschland sowie die Zulassung des Unternehmens durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine Landesaufsichtsbehörde.<br /> | Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Verband ist der Geschäftsbetrieb in Deutschland sowie die Zulassung des Unternehmens durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine Landesaufsichtsbehörde.<br /> | ||
Quelle: PKV Verband | Quelle: PKV Verband<br /> | ||
Schlagwort: PKV, Verband der privaten Krankenversicherung, PKV Verband | Schlagwort: PKV, Verband der privaten Krankenversicherung, PKV Verband | ||
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]] | [[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]] |