Versicherungssteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Versicherungssteuer zählt grundsätzlich zu den sog. '''Verkehrssteuern.''' Diese wird bei der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr und Rechtsverkehr erhoben. D.h. die Versicherungssteuer ist begründet aufgrund eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäftes und wird anstelle der Mehrwertsteuer fällig.  
Die Versicherungssteuer zählt grundsätzlich zu den sog. '''Verkehrssteuern.''' Diese wird bei der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr und Rechtsverkehr erhoben. D.h. die Versicherungssteuer ist begründet aufgrund eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäftes und wird anstelle der Mehrwertsteuer fällig.  
Die Versicherungssteuer wird mit der Prämie erhoben und vom Versicherer an den Bund abgeführt.
Die Versicherungssteuer wird mit der Prämie erhoben und vom Versicherer an den Bund abgeführt.
'''Versicherungssteuer gültig ab ab 1. Juli 2010, geregelt in §§ 4, 5 und 6 VersStG'''
Allgemeiner Steuersatz 19,00 %
Feuer- und FBU-Versicherung 13,2 %
Feuerversicherung 13,20 %
Gebäudeversicherung mit Feueranteil 16,34 %
Gebäudeversicherung ohne Feueranteil 19,00 %
Hausratversicherung 19,00 %
Hausratversicherung mit Feueranteil 16,15 %
Sachversicherungen ohne Feueranteil 19,00 %
Unfallversicherung 19,00 % 
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr 3,80 %
Hagelversicherung 0,02 %
Seeschiffskaskoversicherung 3,00 %


'''Die nachfolgenden privaten und gesetzlichen Versicherungen unterliegen keiner Versicherungssteuer:'''<br />
'''Die nachfolgenden privaten und gesetzlichen Versicherungen unterliegen keiner Versicherungssteuer:'''<br />

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