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Die gezahlte Versicherungssteuer wird durch das Versicherungsunternehmen abgeführt, somit besteht für den Versicherungsnehmer kein handlungsbedarf. Grundlage für die Berechnung der Versicherungssteuer ist dabei der Jahresbeitrag, der für die entsprechende Versicherung fällig wird.<br /> | Die gezahlte Versicherungssteuer wird durch das Versicherungsunternehmen abgeführt, somit besteht für den Versicherungsnehmer kein handlungsbedarf. Grundlage für die Berechnung der Versicherungssteuer ist dabei der Jahresbeitrag, der für die entsprechende Versicherung fällig wird.<br /> | ||
'''Sonderausgaben / Vorsorgeaufwendungen'''<br /> | |||
Versicherungsbeiträge können anteilig als Werbungskosten und Sonderausgaben bzw. Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Als Berechnungsgrundlage dient der jährliche Gesamtbetrag inklusive der Versicherungssteuer. | Versicherungsbeiträge können anteilig als Werbungskosten und Sonderausgaben bzw. Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Als Berechnungsgrundlage dient der jährliche Gesamtbetrag inklusive der Versicherungssteuer. |