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Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung | '''Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung''' | ||
Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen einen Beitragszuschlag vereinbart werden. | Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen einen Beitragszuschlag vereinbart werden. | ||
Leistung im Schadensfall | |||
'''Leistung im Schadensfall''' | |||
Im Schadensfall ist die finanzielle Leistung begrenzt auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme. Im finanzielle Ausgleich erfolgt für: | Im Schadensfall ist die finanzielle Leistung begrenzt auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme. Im finanzielle Ausgleich erfolgt für: | ||
die anfallenden Reparaturkosten | * die anfallenden Reparaturkosten | ||
bei Verlust oder Totalschaden bis zur Höhe des Neuwertes | * bei Verlust oder Totalschaden bis zur Höhe des Neuwertes | ||
Die Erstattung des Neuwertes wird gewährt, wenn die Versicherungssumme wie nachfolgend ermittelt wurde: | Die Erstattung des Neuwertes wird gewährt, wenn die Versicherungssumme wie nachfolgend ermittelt wurde: | ||
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| || aktueller Listenpreis des versicherten Instruments | |||
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| + || Zubehör | |||
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| Beispiel || Beispiel | |||
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aktueller Listenpreis des versicherten Instruments | aktueller Listenpreis des versicherten Instruments |