45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Die Instruktorenversicherung ist eine spezielle Art der Haftpflichtversicherung und wird der Berufshaftpflichtversicherung zugeordnet. Der Versicherungsschutz der Instruktorenversicherung kommt zu tragen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Verantwortungsbereich des Versicherungsnehmers liegen. | Die Instruktorenversicherung ist eine spezielle Art der Haftpflichtversicherung und wird der Berufshaftpflichtversicherung zugeordnet. Der Versicherungsschutz der Instruktorenversicherung kommt zu tragen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Verantwortungsbereich des Versicherungsnehmers liegen. | ||
''' | |||
Tätigkeitsform des Instruktors''' | '''Tätigkeitsform des Instruktors''' | ||
Bei der Instruktorenversicherung wird grundsätzlich danach unterschieden, in welcher Tätigkeitsform der Instruktor tätig ist. So ergeben sich die nachfolgenden Unterscheidungen: | Bei der Instruktorenversicherung wird grundsätzlich danach unterschieden, in welcher Tätigkeitsform der Instruktor tätig ist. So ergeben sich die nachfolgenden Unterscheidungen: |