4.104
Bearbeitungen
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
Bei der Bauhelferversicherung handelt es sich um eine private Unfallversicherung, in der die Helfer ab dem Betreten der Baustelle und bis zum Verlassen der Baustelle versichert sind. Als Versicherungsort gilt das im Versicherungsschein genannte Grundstück. '''Der Versicherungsschutz gilt max. für eine Dauer von 2 Jahren ab Versicherungsbeginn.'''<br /> | Bei der Bauhelferversicherung handelt es sich um eine private Unfallversicherung, in der die Helfer ab dem Betreten der Baustelle und bis zum Verlassen der Baustelle versichert sind. Als Versicherungsort gilt das im Versicherungsschein genannte Grundstück. '''Der Versicherungsschutz gilt max. für eine Dauer von 2 Jahren ab Versicherungsbeginn.'''<br /> | ||
In der privaten Bauhelferversicherung wird danach unterschieden, '''ob die Bauhelfer namentlich oder nicht namentlich im Versicherungsschein genannt sind.''' Im Bezug auf den Versicherungsschutz ist dies ein wesentliches Kriterium. Auch die Anzahl der nicht namentlich genannten Bauhelfer ist im Leistungsfall entscheidend. Stellt sich im Schadensfall heraus, dass zum Schadenzeitpunkt mehr Bauhelfer auf der Baustelle anwesend waren, so wird die Versicherungsleistung im Verhältnis gekürzt. | |||
In der privaten Bauhelferversicherung wird danach unterschieden, ob die Bauhelfer namentlich oder nicht namentlich im Versicherungsschein genannt sind. Im Bezug auf den Versicherungsschutz ist dies ein wesentliches Kriterium. Auch die Anzahl der nicht namentlich genannten Bauhelfer ist im Leistungsfall entscheidend. Stellt sich im Schadensfall heraus, dass zum Schadenzeitpunkt mehr Bauhelfer auf der Baustelle anwesend waren, so wird die Versicherungsleistung im Verhältnis gekürzt. | |||
Grundsätzlich gilt, dass nur Bauhelfer in der privaten Bauhelferversicherung versichert werden können, die nicht gewerbsmäßig tätig sind. Für gewerbsmäßig tätige Personen besteht im Regelfall über die zuständige Berufsgenossenschaft der entsprechende Versicherungsschutz. | Grundsätzlich gilt, dass nur Bauhelfer in der privaten Bauhelferversicherung versichert werden können, die nicht gewerbsmäßig tätig sind. Für gewerbsmäßig tätige Personen besteht im Regelfall über die zuständige Berufsgenossenschaft der entsprechende Versicherungsschutz. |