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Der Versicherungsbeitrag ist i.d. R. Ein Jahresbeitrag, bemißt sich also für die Dauer eines Jahres. Ausnahmen stellen unterjährige Versicherungen dar, wie die Reiseversicherung und weitere. | |||
Die Zahlweise des Beitrges kann der Versicherungsnehmer frei wählen. Mögliche Zahlweisen, sofern keine Mindestbeiträge unterschritten werden, sind die monatliche, vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Zählweise. | |||