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Die Musikinstrumentenversicherung ist im Regelfall eine sog. Allgefahrenversicherung. D.h., dass das versicherte Musikinstrument sowie dessen Zubehör gegen alle Risiken und Gefahren versichert ist, ausgenommen die Risiken und Gefahren, die explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. | Die Musikinstrumentenversicherung ist im Regelfall eine sog. '''Allgefahrenversicherung.''' D.h., dass das versicherte Musikinstrument sowie dessen Zubehör gegen alle Risiken und Gefahren versichert ist, ausgenommen die Risiken und Gefahren, die explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. | ||
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* '''Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung''' | * '''Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung''' | ||
Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen | Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen Beitragszuschlag vereinbart werden. | ||
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* '''Beitragshöhe der Musikinstrumentenversicherung''' | * '''Die Beitragshöhe der Musikinstrumentenversicherung''' | ||
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- Art des Musikinstruments | - Art des Musikinstruments | ||
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- 24-Stunden-Deckung im Kfz | - 24-Stunden-Deckung im Kfz | ||
Schlagwort: | Schlagwort: Musikinstrumente versichern | ||
<center>{{BimpimV02}} | <center>{{BimpimV02}} |