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Die Modellhalterhaftpflichtversicherung findet ihre Regelung in der Lufthaftpflichtversicherung gem. § 1 Luftverkehrsgesetz. | Die Modellhalterhaftpflichtversicherung findet ihre Regelung in der Lufthaftpflichtversicherung gem. § 1 Luftverkehrsgesetz. | ||
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Bei Personen- oder Sachschäden belaufen sich die Versicherungssummen im Regelfall auf pauschal 1,5 Mio. Euro. Die Versicherungssummen können durch einen Beitragszuschlag auch verdoppelt werden. | Bei Personen- oder Sachschäden belaufen sich die Versicherungssummen im Regelfall auf pauschal 1,5 Mio. Euro. Die Versicherungssummen können durch einen Beitragszuschlag auch verdoppelt werden. | ||
'''Gesetzliche Änderung''' | '''Gesetzliche Änderung''' | ||
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- Information des Bundesministerium über UAV`s<br /> | - Information des Bundesministerium über UAV`s<br /> | ||
- Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen<br /> | - Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen<br /> | ||
* '''Beitragsaufwand der Modelhalterhaftpflichtversicherung''' | |||
Die Modellhalterhaftpflichtversicherung stellt eine besondere Form der Haftpflichtversicherung dar, die nur von sehr wenigen Versicherungsunternehmen angeboten wird. Der Beitragsaufwand zur Modellhalterhaftpflichtversicherung beläuft sich auf rund 40 Euro jährlich und ist von der Höhe der gewünschten Versicherungssummen abhängig. | |||