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Bei Personen- oder Sachschäden belaufen sich die Versicherungssummen im Regelfall auf pauschal 1,5 Mio. Euro. Die Versicherungssummen können durch einen Beitragszuschlag auch verdoppelt werden. | Bei Personen- oder Sachschäden belaufen sich die Versicherungssummen im Regelfall auf pauschal 1,5 Mio. Euro. Die Versicherungssummen können durch einen Beitragszuschlag auch verdoppelt werden. | ||
* '''Beitragsaufwand der Modelhalterhaftpflichtversicherung''' | * '''Beitragsaufwand der Modelhalterhaftpflichtversicherung''' |