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| Bei Personen- oder Sachschäden belaufen sich die Versicherungssummen im Regelfall auf pauschal 1,5 Mio. Euro. Die Versicherungssummen können durch einen Beitragszuschlag auch verdoppelt werden. | | Bei Personen- oder Sachschäden belaufen sich die Versicherungssummen im Regelfall auf pauschal 1,5 Mio. Euro. Die Versicherungssummen können durch einen Beitragszuschlag auch verdoppelt werden. |
| '''Gesetzliche Änderung'''
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| ⚠️ In der Modellhalterhaftpflichtversicherung hat sich eine wesentliche gesetzliche Änderung ergeben. Diese wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und beinhaltet u.a., dass ab dem 01.10.2017 ab einem Abfluggewicht von mehr als 2 KG ein Kenntnisnachweis zwingend erforderlich ist.
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| Zu beachten sind u.a die nachfolgenden gesetzlichen Vorschriften:
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| - Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten<br />
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| - Information des Bundesministerium über UAV`s<br />
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| - Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen<br />
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| * '''Beitragsaufwand der Modelhalterhaftpflichtversicherung''' | | * '''Beitragsaufwand der Modelhalterhaftpflichtversicherung''' |