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Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) greift bei unerlaubten Handlungen | Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) '''greift bei unerlaubten Handlungen''' wie Betrug, Diebstahl, Veruntreuung, Sachbeschädigung, Sabotage von Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen. Unternehmensschäden wie auch Schäden von Dritten sind versichert.<br /> | ||