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* '''Verschaffungsklausel''' | * '''Verschaffungsklausel''' | ||
Schließt das Unternehmen für den Manager eine D&O Versicherung ab (häufig in den Dienstverträgen enthalten), so ist es nicht gesagt, dass diese Police dem Leistungsumfang nach auch ausreichend ist. Die Verschaffungsklausel sorgt für Mindestanforderungen. Dies betrifft die Deckungssumme, besonders wichtig wenn die Ansprüche sich gegen mehrere Personen richten. Ebenso auch die Zusage der Kostenübernahme für spezialisierte Fachanwälte und die Tarifart. Die Verschaffungsklausel sorgt also für eine qualitativ gute Police. | |||
* '''Freistellungsklausel''' - Company Reimbursement | * '''Freistellungsklausel''' - Company Reimbursement | ||
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* '''Geheimhaltungsklausel''' | * '''Geheimhaltungsklausel''' | ||
Die Geheimhaltungsklausel beinhaltet die Verpflichtung der versicherten Person (bei der persönlichen D&O Police), das Bestehen dieser Police nicht | Die Geheimhaltungsklausel beinhaltet die Verpflichtung der versicherten Person (bei der persönlichen D&O Police), das Bestehen dieser Police nicht bekannt zu machen. Auf Grund einer gesamtschuldnerische Haftung ist die versicherte Person die erste Adresse für den Anspruchssteller, hier ist die Deckung gegeben, um die Liquidität muss sich dann der Anspruchsteller dann wenig Sorgen machen. Die Geheimhaltung zählt hier zu den Obliegenheiten. | ||
* '''Allokationsklausel''' | * '''Allokationsklausel''' | ||
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- versicherte wie nicht versicherte Sachverhalte,<br /> | - versicherte wie nicht versicherte Sachverhalte,<br /> | ||
geltend gemacht werden. Diese sind im Rahmen der | geltend gemacht werden. Diese sind im Rahmen der Haftungsquote mitversichert. | ||
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